Corona und Ihr Urlaub
Jedes Bundesland, jeder Landkreis hat seine eigene Corona-Verordnung.
Für Rheinland-Pfalz müssen Sie bei Urlaub in Ferienhäusern / Ferienwohnungen keine regelmäßigen Tests vorweisen.
Für den Besuch einer Gastronomie bitten die Betreiber um Reservierung, aktuell gilt für den Besuch 3G.
Ihr Urlaub bei uns:
Auszug aus "Corona-Regeln im Überblick" des Landes Rheinland-Pfalz, Stand 02.03.22:
Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen gelten die Pflicht zur Kontakterfassung und zum Vorhalten eines Hygienekonzepts. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen gelten in geschlossenen Räumen außerdem das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht (siehe „Maskenpflicht“).
Für Angebote von Sport- und Freizeitaktivitäten, die Nutzung einer Sauna oder von Wellness- und Kosmetikangeboten sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter gelten die entsprechenden spezielleren Bestimmungen, die Sie unter den jeweiligen Stichwörtern („Sport“, „Freizeiteinrichtungen“, „Sauna“, „Kosmetik- und Nagelstudios“) nachlesen können,
Für gastronomische Angebote gelten die Regelungen der Gastronomie (siehe „Gastronomie“).
Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen gilt keine 2G-Regelung und keine 3G-Regelung.
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Für den Bedarfsfall:
Eine Auflistung der Testzentren in der Umgebung ist in dem unteren, rot markierten Überschrift zu finden.
In Osburg selbst befinden sich 3 Testzentren.
App "Darf ich das?":
Um selbst immer aktuell zu sein kann ich Ihnen die App "Darf ich das?", die kostenlos im App-Store zu finden ist, empfehlen. Dort können gewünschte Orte eingetragen werden, über die man die aktuellen Corona-Infos und Inzidenzwerte erhalten möchte. Der Verlauf der Inzidenzwerte der letzten 14 Tage kann dort eingesehen werden und die aktuellen Links zu der Landesverordnung sind dort schnell abrufbar.
Die Wohnung selbst wird nach einem Besuch natürlich gründlich gereinigt und desinfiziert. Weiter halten wir es seit Beginn der Vermietung 2020 mit den Belegungen in der Art, das die Wohnung nach Abreise 2 Tage "ruhen" kann. Somit haben auch andere Viren und bakterielle Überträger keine Chance.
Im Eingangsbereich steht Handdesinfektionsmittel, in der Wohnung weiteres Desinfektionsmittel für Ihren persönlichen Bedarf zur Verfügung.
Für weitere Fragen können Sie mich gerne per Mail anschreiben.
Bleiben Sie Gesund!
Link zur aktuellen Verordnungen:
28. Corona Landesverordnung für Rheinland-Pfalz vom 23.11.21
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Überblick:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
https://corona.rlp.de/de/startseite/
Schnelltestzentren im Überblick:
Postleitzahlen umliegender Orte zum Auffinden einer Teststation:
Osburg = 54317
Waldrach = 54320
Hermeskeil = 54411
Trier = 54290
Schweich = 54338
Thalfang = 54424
Testzentren Stadt Trier:
Durch heranziehen in der nachfolgenden Karte werden die Testmöglichkeiten für den angezeigten Bereich mit einem roten Punkt versehen und in der unteren Liste mit Adresse gelistet:
https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/